Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Organspende: So sorgen Sie rechtlich vor

Durch Unfall oder Krankheit kann eine Situation eintreten, in der Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Wer soll dann mit Ärzten sprechen oder mit Versicherung, Bank und Vermieter? Mit einer Vorsorgevoll­macht können Sie regeln, wer für Sie handeln darf. Mit einer Patienten­verfügung kann jeder Erwachsene für den Fall vorsorgen, dass er bestimmte medizi­nische Behand­lungen nicht mehr selbst ablehnen kann. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zum Thema recht­liche Vorsorge.