#Steueränderungen 2020 | Die wichtigsten Neuerungen

Im Jahr 2019 hat die Bundesregierung an vielen Gesetzentwürfen gearbeitet vor allem in der Steuergesetzgebung wurde
viel getan. Dies hat zur Folge, dass im Jahr 2020 einige Steueränderungen in Kraft treten, die wichtigsten Neuregelungen und welche für dich als Selbständiger und Unternehmerwichtig sind haben wir im nachfolgenden Artikel zusammengestellt.

Diverse Anhebungen, die 2020 auf Selbständige und Unternehmer zukommen.

Bereits im Jahre 2019 erfolgte eine Anhebung des Grundfreibetrags. Nun ab 2020 wird dieser Freibetrag erneut
erhöht. Er beträgt dann 1408 Euro.
Werden Ehepaare gemeinsam veranlagt, dann beträgt er 18. 816 Euro. Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass
niemand für das Existenzminimum Steuern bezahlen muss. Mit der Anhebung geht auch der Kinderfreibetrag,
der von 7. 620 Euro auf 7. 812 Euro im Jahr 2020 steigt einher.

Anhebung der Kleinunternehmergrenze

Ab 2020 steht eine wichtige Änderung der Kleinunternehmerregelung bevor.

Die Grenze wird auf 20. 000 Euro Umsatz aus dem Vorjahr angehoben.

Unverändert bleibt die Umsatzgrenze mit einem Höchstwert von 50. 000 Euro für das laufende Geschäftsjahr.
Um mit der Preissteigerung Schritt zu halten wird der Mindestlohn seit seiner Einführung ständig angehoben. Dies trifft auch für
2020 zu. Pro Stunde erhalten dann Arbeitnehmer statt 9,19 Euro nun einen Stundenlohn in Höhe von 9,35 Euro.
Übersteigt der Verdienst eines Minijobbers die erlaubten 450 Euro, muss der Arbeitgeber den Minijobber in ein sozial-versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis übernehmen.

Das bedeutet, dass sich der Arbeitgeberanteil aus dem tatsächlichen Arbeitslohn ergibt für den Mitarbeitererrechnen sich bis zu einem Verdienst von 1300 Euro die Sozialversicherungsbeiträge mit einem sogenannten Gleitzonenfaktor, der in 2020 0,7547 beträgt.

Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen.

Die Steueränderungen für das Jahr 2020 er höhen die Verpflegungspauschalen. Für Dienstreisen und Geschäftsreisen gelten nun neue Pauschalen. Diese Pauschalen gelten jedoch nur für Reisen innerhalb Deutschlands.

Wichtig:
Über dies ändern sich auch die Sachbezugswerte bei der Verpflegung von Mitarbeitern. Für einen Mitarbeiter wird das Frühstück mit 1, 80 Euro bewertet und alle anderen Mahlzeiten mit 2,40 Euro für Unterkunft und Miete liegen die Sachbezugswerte ab 220 bei täglich 7,83 €und monatlich bei 235 €. Alle Leistungen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter beispielsweise die
Durchsetzung von Ergonomie am Arbeitsplatz, sind ab 220 steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Pro Jahr gilt dieses bis 600 Euro statt der bisher geltenden 500 Euro.

Neu eingeführte Pflichten und Besteuerungen für 2020

1. Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bei Kapitaleinheiten 
Arbeitnehmer die von der Abgabe der Steuererklärung betroffen sind müssen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Einführung der pauschalen Lohnsteuer bei kurzfristiger Beschäftigung.
Bei kurzfristigen Beschäftigungen ist es dem Arbeitgeber ab dem Jahr 2020 möglich, den Arbeitslohn pauschal mit 25 % zu besteuern.
Pauschalbesteuerung von 25 % für Jobtickets bei Entgeltumwandlung
Der Arbeitgeber kann ab 2020 den geldwerten Vorteil in Form des Jobtickets Mitarbeiter pauschal mit25 % ohne Minderung der
Entfernungspauschale versteuern Einführung der Mindestvergütung für Azubis
Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr 2020 518 €, ab 2021 550€, ab 2022
585 €, ab 2023 620 €im zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr erfolgt dann eine Steigerung von 18, 35 und 40 %
Steuererleichterungen, Steuerbefreiungen und Verlängerungen für 2020
Verlängerung der Steuerbefreiung auf Diensträder mit den Änderungen der Steuer für 2020
bleibt das Dienstfahrrad auch bei privater Nutzung bis Ende 2030 steuerfrei.

Verlängerung der Steuererleichterung auf E-Dienstwagen Die geltende Halbierung des Listenpreises für betriebliche Elektrofahrzeuge und externe aufladbare Hybrid Elektrofahrzeuge wird unter Einhaltung bestimmter Auflagen verlängert Steuererleichterung für Elektro-Dienstwagen Elektroautos mit Kaufpreis von höchstens40. 000 € erhalten eine Prämie von
6000 €zwischen 40. 000 und 65. 000 € liegt die Prämie bei 5000 €Hybridfahrzeuge mit Kaufpreis von höchstens 40. 000 € erhalten eine Prämie von 4. 500 und bei einem Kaufpreis zwischen 40. 000 und 65. 000 € eine Prämie von 3750 €
Steuerbefreiung bei Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers.
  Zur geltenden Steuerregeleung für Weiterbildungsleistungen kommt im Jahr 2020 die Vorschrift hinzu, welche besagt, dass Arbeitgeber Fort- und Weiterbildungsleistungen nicht versteuern müssen, wenn sie dazu dienen, die
Beschäftigungsfähigkeit von einem Mitarbeiter zu verbessern.

Sonstige Änderungen für Unternehmer und Selbstständige
Automatisierung bei Festsetzung von Säumniszuschlag und Fristverlängerung 
Vielleicht hast du auch schon Erfahrungen gemacht, was den Verspätungszuschlag betrifft.
Das Finanzamt hat ihn immer dann fest gesetzt, wenn eine Steueranmeldung oder Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben wurde. Nach einer Schonfrist von 3 Tagen wurden diese Säumniszuschläge erhoben. Ab dem Jahr 2020 erfolgt die Festsetzung der Säumniszuschläge automatisch.

Gleiches gilt auch für den Antrag auf eine Fristverlängerung.

Auch hier wird automatisch über die Anordnung beschieden.
Umsatzsteuersenkung auf E-Books. Bereits ab dem 18. 12. 2019 gilt für E-Books und digitale Ausgaben von Zeitschriften oder E-Papers ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7% das bedeutet, dass digitale Bücher und auch Zeitschriften mit gedruckten Ausgaben in steuerlicher Hinsicht gleichgestellt werden, wenn du jetzt noch nicht alles verstanden hast, dann kannst du dir die wichtigsten Steuersatzänderungen für das Jahr 2020 noch einmal auf unserem Bloganschauen.