Klage gegen Krankenkasse: Echthaarperücke statt Kunsthaar21. April 2021 Steuertipps Gesetzliche Krankenkassen müssen oft für eine Perücke zahlen, wenn Versicherte krankheitsbedingt die Haare verlieren. Ob Anspruch auf eine Echthaarperücke besteht, hängt vom Einzelfall ab.Bürgergeld: Neue Hilfe für ErwerbsloseDokumente aufbewahren: Welche Fristen gelten – wie Sie Ordnung haltenGewusst wie: Gasanbieter wechselnDeutschlandticket: Preis bleibt bei 58 Euro – bis 2028