Klage gegen Krankenkasse: Echthaarperücke statt Kunsthaar21. April 2021 Steuertipps Gesetzliche Krankenkassen müssen oft für eine Perücke zahlen, wenn Versicherte krankheitsbedingt die Haare verlieren. Ob Anspruch auf eine Echthaarperücke besteht, hängt vom Einzelfall ab.Geldmarkt-Portfolio und ZinsInvest: Die Idee ist gut, aber zu teuerKrieg in der Ukraine: Was Anleger jetzt beachten solltenFinanztest-Talk: Welche Versicherungen Sie wirklich brauchenFahrradhelme im Test: Die besten für Erwachsene