Klage gegen Krankenkasse: Echthaarperücke statt Kunsthaar 21. April 2021 Steuertipps Gesetzliche Krankenkassen müssen oft für eine Perücke zahlen, wenn Versicherte krankheitsbedingt die Haare verlieren. Ob Anspruch auf eine Echthaarperücke besteht, hängt vom Einzelfall ab. Gefrierschrank und Gefriertruhe: Tiefkühler im TestTaschenmesser im Test: US-Marke schlägt Schweizer MesserVorsorge-Set: Formulare zum DownloadColorwaschmittel im Test: Pulver wäscht Buntes besser