Lesebrille kaputt: Berufsgenossenschaft zahlt nicht bei Sturz auf dem Heimweg
Wer auf dem Heimweg von seiner Arbeit stürzt, erhält von der Berufsgenossenschaft keinen Ersatz für seine in der Tasche befindliche Lesebrille, wenn sie dabei kaputtgeht. So entschied das Sozialgericht Karlsruhe (Az. S 1 U 3461/13). Die Brille sei zwar für die Arbeit notwendig, doch sie hätte nur ersetzt werden müssen, wenn die Klägerin die Brille getragen, also funktionsgemäß verwendet hätte. […]
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