PWB Rechtsanwälte: Sammelklage hilft Prokon-Anlegern nicht

Die Finanz­aufsicht Bafin ist ausschließ­lich im öffent­lichen Interesse tätig. Für Anleger ist es daher schwer bis aussichts­los, einen Schaden von ihr ersetzt zu bekommen, wenn sie ein Anlage-Desaster nicht verhindert hat. Trotzdem versucht Rechts­anwalt Philipp Beyer, Anleger der 2014 insolvent gewordenen Wind­kraft­firma Prokon GmbH (heute Prokon e. G.) bereits zum zweiten Mal zu über­reden, Informations­ansprüche zur Prüfung von Staats­haftungs­ansprüchen geltend zu machen.