PWB Rechtsanwälte: Sammelklage hilft Prokon-Anlegern nicht
Die Finanzaufsicht Bafin ist ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig. Für Anleger ist es daher schwer bis aussichtslos, einen Schaden von ihr ersetzt zu bekommen, wenn sie ein Anlage-Desaster nicht verhindert hat. Trotzdem versucht Rechtsanwalt Philipp Beyer, Anleger der 2014 insolvent gewordenen Windkraftfirma Prokon GmbH (heute Prokon e. G.) bereits zum zweiten Mal zu überreden, Informationsansprüche zur Prüfung von Staatshaftungsansprüchen geltend zu machen.