Bildungskosten: So setzen Sie Aus- und Fortbildung ab7. April 2021 Steuertipps Während Berufstätige ihre Ausgaben für Fortbildungen unbegrenzt als Werbungskosten absetzen können, gelten die Kosten für eine Erstausbildung nur als Sonderausgaben.Bürgergeld: Neue Hilfe für ErwerbsloseDokumente aufbewahren: Welche Fristen gelten – wie Sie Ordnung haltenGewusst wie: Gasanbieter wechselnDeutschlandticket: Preis bleibt bei 58 Euro – bis 2028