Geht eine Arbeitnehmerin außerhalb der üblichen Pausenzeiten eine Zigarette rauchen, ist sie nicht unfallversichert. Die Klägerin, eine Monteurin, wurde auf dem Weg zur Zigarettenpause von einem Gapelstapler angefahren (Sozialgericht Karlsruhe, Az. S 4 U 1189/15).