Klage gegen Krankenkasse: Echthaarperücke statt Kunsthaar21. April 2021 Steuertipps Gesetzliche Krankenkassen müssen oft für eine Perücke zahlen, wenn Versicherte krankheitsbedingt die Haare verlieren. Ob Anspruch auf eine Echthaarperücke besteht, hängt vom Einzelfall ab.Darum sollte jeder ein Nebengewerbe habenGerichtliches Mahnverfahren: Geldforderungen ganz leicht mit Mahnbescheid einfordernKinderfreibetrag und Kindergeld: So sparen Eltern SteuernSteamer im Test: Dampf auf Knopfdruck