Wohnungseigentum: Neues Baurecht für Eigentümer

Der Gesetz­geber sieht einen Sanierungs­stau in Wohnungs­eigentums­anlagen. Er hat das Wohnungs­eigentums­gesetz (WEG) daher stark verändert. Umbauten sollen leichter beschlossen werden können. Baumaß­nahmen wie etwa die Einrichtung einer Lade­station für Elektro­autos am Haus oder Umbauten zum Einbruch­schutz sind zukünftig von einzelnen Eigentümern gegen den Willen der Mehr­heit durch­setz­bar. Hier erfahren Sie die Details.