Werbung: „Klimaneutral“ gilt nur, wenn es echt ist

Unternehmen, die ihren Produkten unbe­rechtigt einen ökologischen Anstrich verleihen, bekommen jetzt Ärger mit der Wett­bewerbs­zentrale. Beruhe die Verwendung des Begriffs „klima­neutral“ in der Werbung nur auf dem Erwerb von Ausgleichs­zertifikaten für den eigenen CO2-Ausstoß, sei das unzu­lässig, so die Wett­bewerbs­zentrale. Eine Werbung mit diesem Wort erwecke den Eindruck, das Produkt selbst verursache keine CO2-Emissionen. So würden Verbrauche­rinnen und Verbrauchern wesentliche Informationen vorenthalten, die sie bräuchten, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen.