Trunkenheit am Lenker: Hohe Grenze für E-Bikes

Die 0,5-Promille-Grenze im Straßenverkehr gilt fürs Auto­fahren, nicht fürs Radeln. Üblicher­weise passiert Radfahrern nichts, wenn ihr Blut­alkohol­wert unter 1,6 Promille bleibt und sie beim Fahren keinerlei Auffälligkeiten zeigen. Gibt es die aber, kann schon ab 0,3 Promille ­eine Straf­anzeige folgen. Ab 1,6 Promille steht die Fahr­eignung insgesamt ­infrage, auch für fahr­erlaub­nisfreie ­Fahr­zeuge. Außerdem verlangen die ­Behörden dann meist eine medizi­nisch-psycho­logischen Unter­suchung („Idiotentest“).