Schönheitsreparaturen: Mieter müssen Schönheitsreparaturen oft nicht zahlen

In fast jedem Miet­vertrag steht: Schön­heits­reparaturen sind Sache der Mieter. Doch der Bundes­gerichts­hof urteilte ganz oft mieterfreundlich: Viele der Schön­heits­reparaturen-Klauseln sind unwirk­sam. Die Folge: Der Vermieter muss selbst reno­vieren. Die Mieter dürfen ausziehen, ohne zu streichen. test.de sagt, welche Klauseln unwirk­sam sind, gibt Tipps und liefert Muster­texte. Weiteres Urteil des Bundes­gerichts­hofs: Wenn Mieter ohne besondere Vereinbarung in unreno­vierte Wohnungen einge­zogen sind, müssen Vermieter später nötige Reno­vierung zumindest teil­weise zahlen.