Home Steuertipps Schönheitsreparaturen: Mieter müssen oft weder renovieren noch zahlen Schönheitsreparaturen: Mieter müssen oft weder renovieren noch zahlen ingolf 8. April 2021 comments off Tweet on Twitter Share on Facebook Pinterest In fast jedem Mietvertrag steht: Schönheitsreparaturen sind Sache der Mieter. Doch laut Bundesgerichtshof ist diese Klausel oft unwirksam. test.de informiert und gibt Tipps.Lohngerechtigkeit: Chefs müssen verraten, was Kollegen verdienenPhotovoltaikanlage: Frist für Neuregistrierung läuft abImmobilienmarkt: Immobilienpreise steigen weiterDas Fondsrating von Finanztest: Mit vier neuen Anlagestrategien zum Erfolg