Riskantes Genussrecht: Aufsicht warnt vor DEG
Die Bundesfinanzaufsicht hat die Anleihe 2020/2022 der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG mit Sitz in Berlin wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz untersagt. Die DEG GmbH & Co. II KG darf die Anleihe nicht mehr zum Kauf in Deutschland anbieten. Das Unternehmen steht seit August wegen unseriöser Werbung für ein riskantes Genussrecht auf unserer Warnliste Geldanlage.