Rail & Fly: Ihre Rechte bei einer Zugverspätung
Einige Reiseveranstalter verkaufen Flugpauschalreisen inklusive Zug-zum-Flug-Ticket („Rail & Fly“). Wenn der Zug verspätet am Flughafen ankommt und der Urlauber dadurch seinen Flug in den Urlaub verpasst, stellt sich die Frage, wer die Umbuchung auf einen neuen Flug bezahlt. Die Bahn selbst haftet nicht. Unter bestimmten Umständen hat aber der Reiseveranstalter die Folgekosten einer verspäteten Zugankunft zu bezahlen.