Rail & Fly: Ihre Rechte bei einer Zugverspätung

Einige Reise­ver­anstalter verkaufen Flugpauschalr­eisen inklusive Zug-zum-Flug-Ticket („Rail & Fly“). Wenn der Zug verspätet am Flughafen ankommt und der Urlauber dadurch seinen Flug in den Urlaub verpasst, stellt sich die Frage, wer die Umbuchung auf einen neuen Flug bezahlt. Die Bahn selbst haftet nicht. Unter bestimmten Umständen hat aber der Reise­ver­anstalter die Folge­kosten einer verspäteten Zugankunft zu bezahlen.