Privathaftpflicht: Versicherer muss für neue Brille zahlen10. November 2020 ingolf Versicherung-Allgemein Nicht in jedem Fall gilt beim Ausgleich eines Haftpflichtschadens der Zeitwert eines zerstörten Gegenstands als Maßstab. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Osnabrück. Tweet