Onlinebanking: Zugang des Ehepartners genutzt – Bank muss verschwundenes Geld zurückzahlen
Wenn ein Ehepartner dem anderen die Zugangsdaten zum Online-Banking gibt, führt das im Betrugsfall nicht zu einem Schadensersatzanspruch der Bank. Diese Urteil hat das Landgericht Nürnberg-Fürth gefällt (Az. 6 O 5935/19). Die Bank muss an eine Frau rund 26 000 Euro zurückzahlen, die durch Betrug von deren Wertpapierkonto verschwunden waren.