Onlinebanking: Zugang des Ehepartners genutzt – Bank muss verschwundenes Geld zurückzahlen

Wenn ein Ehepartner dem anderen die Zugangs­daten zum Online-Banking gibt, führt das im Betrugs­fall nicht zu einem Schadens­ersatz­anspruch der Bank. Diese Urteil hat das Land­gericht Nürn­berg-Fürth gefällt (Az. 6 O 5935/19). Die Bank muss an eine Frau rund 26 000 Euro zurück­zahlen, die durch Betrug von deren Wert­papier­konto verschwunden waren.