Mit Hörgerät am Handy: Krankenkasse muss Bluetooth-Hörverstärker zahlen8. Oktober 2020 ingolf Versicherung-Allgemein Ein Schwerhöriger hat Anspruch auf einen Bluetooth-Hörverstärker für sein Hörgerät, der es ihm möglich macht, mit seinem Mobiltelefon zu telefonieren. Das entschied das Sozialgericht Düsseldorf (Az. S 8 KR 1441/15). Tweet