Mietrecht: Gegenstände im Hausflur – was erlaubt ist

Stiefel auf der Fußmatte, Blumen im Treppen­haus, Fahr­räder am Brief­kasten, Kinder­wagen oder Rollatoren vor dem Treppen­absatz: In der Haus­gemeinschaft sorgt das oft für Streit. Viele Miet­verträge untersagen es daher, Gegen­stände im Treppen­haus abzu­stellen. Wird der Flur zur Abstell­kammer, kann der Vermieter einschreiten. Alles verbieten darf er aber nicht. Hier lesen Sie, was erlaubt ist – und was Sie lieber bleiben lassen sollten.