Mieterhöhung: Was zulässig ist und was nicht
Bis zu 20 Prozent Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren sind zulässig. Obergrenze ist stets die Vergleichsmiete. Häufig unterlaufen Vermietern Fehler und Mieter können sich wehren.
GELDSPAREN DURCH VERGLEICHEN
Bis zu 20 Prozent Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren sind zulässig. Obergrenze ist stets die Vergleichsmiete. Häufig unterlaufen Vermietern Fehler und Mieter können sich wehren.