Mieterhöhung: Was zulässig ist und was nicht12. Juni 2021 ingolf Versicherung-Allgemein Bis zu 20 Prozent Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren sind zulässig. Obergrenze ist stets die Vergleichsmiete. Häufig unterlaufen Vermietern Fehler und Mieter können sich wehren. Tweet