Medizinischer Notfall: Notvertretungsrecht für Verheiratete
Verheiratete dürfen in einem medizinischen Notfall per Gesetz für ihre Ehepartnerin oder Ehepartner entscheiden. Besser ist eine Vorsorgevollmacht.
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Verheiratete dürfen in einem medizinischen Notfall per Gesetz für ihre Ehepartnerin oder Ehepartner entscheiden. Besser ist eine Vorsorgevollmacht.