Kfz-Versicherung: 7 wichtige Tipps – so sind Sie wirklich gut versichert!

Jeder Autofahrer braucht sie: die Kfz-Versicherung, genauer gesagt  die Kfz-Haftpflichtversicherung

– sonst gibt es keine Zulassung.

Die Kfz-Versicherung ist  eine Pflichtversicherung und sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Doch worauf müssen Sie bei der Kfz-Versicherung achten? Welche Leistungen sind wichtig,  welche unverzichtbar? Und was ist überhaupt der Unterschied zwischen  einer Kfz-Haftpflichtversicherung und einer Kaskoversicherung?

Die Antworten darauf gibt es jetzt, ich bin Markus von finanzen.net-Ratgeber! Ich habe gleich 7 wichtige Tipps für Sie, worauf Sie bei einer Autoversicherung  unbedingt achten müssen. Zuvor klären wir aber noch schnell den Unterschied zwischen  einer Kfz-Haftpflichtversicherung und einer Kaskoversicherung. Das Wichtigste ist die Kfz-Haftpflichtversicherung,  kurz Kfz-Versicherung oder Autoversicherung.

Sie ist – wie bereits gesagt – eine  Pflichtversicherung und reguliert bei einem Unfall Fremdschäden, also Sach- und Personenschäden,  die Sie als Autofahrer verursachen. Die Kfz-Versicherung kommt beispielsweise für  Schäden an einem Straßenschild, an einer Hauswand oder an einem anderen Auto auf, sie kommt auch  dafür auf, wenn Sie als Autofahrer beispielsweise einen Fußgänger anfahren oder wenn bei einem  Unfall andere Autofahrer verletzt werden. Für die Reparatur des eigenen Autos kommt  die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht auf. Die Kaskoversicherung, die – im Gegensatz zur  Kfz-Haftpflicht – freiwillig ist, versichert Schäden, die an Ihrem eigenen Auto entstehen.

Die Teilkaskoversicherung deckt beispielsweise Schäden ab,  die durch Marderbisse entstehen oder durch Unfälle mit Wildtieren.

Dabei  müssen Sie aber auf einige wichtige Details achten. Worauf verrate ich gleich noch. In der Vollkaskoversicherung ist die Teilkasko automatisch enthalten – ergänzt um den Schutz  bei selbst verschuldeten Unfällen. Verursachen Sie also einen Unfall,  dann bekommen Sie von der Vollkasko die Reparatur des eigenen Wagens bezahlt. Die Vollkasko deckt auch Schäden ab, die durch Vandalismus entstehen,  wenn also zum Beispiel Unbekannte die Antenne Ihres Autos abbrechen oder den Lack zerkratzen.

Unsere Empfehlung: Bei einem alten Fahrzeug von geringem Wert ist die Kfz-Haftpflichtversicherung  ausreichend.

Bei teureren Autos sollten Sie mindestens eine Teilkaskoversicherung abschließen,  für Neuwagen und teure Gebrauchte raten wir zur Vollkaskoversicherung. Nun habe ich 7 wichtige Tipps, worauf Sie bei der Autoversicherung unbedingt  achten müssen – und zum Schluss dieses Videos gibt es noch einen Extra-Tipp,  wie Sie sich als Autofahrer ganz persönlich absichern sollten. Jeden Herbst gehen Millionen Autobesitzer auf die Jagd nach einer günstigen Autoversicherung – und  machen einen Kfz-Versicherungsvergleich.

Bis zum 30. November, dem Stichtag zur Kündigung,  können Versicherte im Normalfall die Kfz-Versicherung wechseln. Auch Sie sollten Preise vergleichen, oft können Sie bei einem Wechsel der Autoversicherung mehrere  hundert Euro sparen. Viel wichtiger als die Prämie ist allerdings der Versicherungsschutz.

Mein Tipp: Bevor Sie auf den Preis schauen, sollten Sie immer zuerst  die folgenden 7 Punkte beachten, wenn Sie über einen Wechsel der Kfz-Versicherung nachdenken.

1. Die Deckungssumme ist bei der Kfz-Haftpflicht besonders wichtig, sie deckt die Kosten und die  Schäden ab, die Sie bei einem Unfall verursachen.

Die Deckungssumme sollte  also möglichst hoch sein, die gesetzlichen Mindestvorgaben reichen meist nicht aus. Unsere Empfehlung: Die Deckungssumme sollte mindestens bei 12 Millionen Euro  pro Person liegen, insgesamt raten wir in der Kfz-Haftpflicht zu einer  Deckungssumme in Höhe von 100 Millionen Euro.

2. Wählen Sie den Haftpflichtschutz am besten so, dass er auch für einen Mietwagen im Ausland  gilt.

Da die gesetzlichen Deckungssummen in einigen Urlaubsländern niedrig sind,  erhöhen Sie mit Ihrer eigenen Kfz-Versicherung die Deckung für den geliehenen Wagen. Diese Lücke schließen Sie für wenige Euro Zusatzbeitrag im Jahr mit der sogenannten  „Mallorca-Police“ – selbstverständlich ist die Absicherung nicht auf die Insel oder Spanien  beschränkt, die Police heißt so, weil Urlauber auf Mallorca gern einen Leihwagen nehmen. Unsere Empfehlung: Verzichten Sie nur auf die Mallorca-Police,  wenn Sie niemals Autos im Ausland anmieten.

3. Denken Sie auch über den Zusatz Auslandsschadenschutz in Ihrer Autoversicherung  nach.

Werden Sie nämlich im Ausland ohne Schuld in einen Unfall verwickelt, dann reguliert Ihre  Kfz-Haftpflichtversicherung ganz automatisch den Schaden mit der gegnerischen Gesellschaft. Unsere Empfehlung: Gerade wenn Sie häufig in Ländern unterwegs sind,  deren Sprache Sie nicht so gut beherrschen, kann dieser Policen Zusatz Zeit und Nerven sparen.

4. Im Schadensfall ist auch die Selbstbeteiligung wichtig. Die Selbstbeteiligung, auch als  Selbstbehalt bezeichnet, gibt an, wie viel der entstandenen Kosten Sie im Schadensfall  selbst tragen müssen.

Über die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie bei  Vertragsabschluss selbst entscheiden, in der Regel liegt sie bei 150 bis 500 Euro. Je höher der Betrag ist, den man selbst trägt, desto geringer sind die Kosten der Versicherung. Unsere Empfehlung: Wählen Sie in der Vollkaskoversicherung einen Selbstbehalt in Höhe  von 300 Euro, bei einer Teilkaskoversicherung sollten Sie 150 Euro selbst tragen.

5. Sowohl in Ihrer Teilkasko- als auch in Ihrer Vollkaskoversicherung sollten  Sie die Klausel „Grobe Fahrlässigkeit“ beachten.

Haben Sie als Fahrer einen  Schaden grob fahrlässig verursacht, dann darf die Versicherung mit dieser  Klausel die Entschädigung kürzen – oder sogar komplett streichen.

Unsere Empfehlung: Wenn möglich, dann entscheiden Sie sich für den „Verzicht  auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“. Das bedeutet, dass Ihr Versicherer auch dann zahlt,  wenn Sie einen Schaden grob fahrlässig verursacht haben. Zum Beispiel weil  Sie bei Rot über eine Ampel gefahren sind und es dadurch zum Unfall kam. Dieses Extra macht die Autoversicherung zwar etwas teurer, kann sich aber langfristig auszahlen.

6. In Teil- und Vollkasko ist auch die Klausel Neuwertentschädigung wichtig,  wenn Sie einen Neuwagen kaufen wollen oder gekauft haben. Warum? Neue Autos  verlieren innerhalb der ersten Wochen sehr schnell an Wert. Passiert dann ein Unfall,  zahlen Kfz-Teilkaskoversicherung oder Kfz-Vollkaskoversicherung entsprechend wenig.

Unsere Empfehlung: Ihr Vertrag sollte eine Entschädigung zum Neuwert vorsehen,  die Frist sollte mindestens zwölf Monate betragen. Im Schadensfall ersetzt der Versicherer dann im  ersten Jahr den Kaufpreis. Eine vergleichbare Klausel gibt es übrigens auch für Gebrauchtwagen.

7. Kommen wir nun zu besonders ärgerlichen Schäden am eigenen Auto,  zu Schäden, die durch Tiere verursacht werden.

Einfache Teilkaskotarife versichern oft nur einen direkten Schaden. Beißt  also beispielsweise ein Marder einen Kühlschlauch durch, dann bezahlt diesen  Schaden die Versicherung. Entsteht durch den durchgebissenen Schlauch aber ein Folgeschaden,  zum Beispiel ein defekter Motor durch Überhitzung, dann zahlen viele Versicherer nicht. Auch bei vielen Unfällen, die durch Tiere verursacht werden, zahlen einige Tarife in  der Kfz-Teilkaskoversicherung nicht. Meist sind nämlich nur Wildunfälle versichert,  was heißt, dass nur Schäden versichert sind, die durch sogenanntes Haarwild  verursacht werden, also zum Beispiel durch Hirsche, Rehe oder Wildschweine.

Unfälle mit einer Kuh oder einem Hund zählen nicht dazu. Unsere Empfehlung: Versichern Sie Folgeschäden unbedingt mit.

Und achten Sie darauf,  dass im Vertrag Schäden durch „alle Tiere“ versichert sind. Zum Schluss folgt nun noch der bereits versprochene Extra-Tipp,

Er betrifft Sie als Fahrer ganz persönlich. Wir geben Ihnen regelmäßig geldwerte Tipps rund um die Themen Finanzen und Börse.

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