Hohe Forderungen von Singlebörsen: Jetzt erfolgreich gegen Parship und Elitepartner vorgehen

Zum Teil mehrere hundert Euro verlangten Parship und Elite­partner bisher von Kunden, die ihre Mitgliedschaft kurz nach der Anmeldung widerrufen hatten. Der Europäische Gerichts­hof hat die Praxis von Parship jetzt für rechts­widrig erklärt. Die hohen Forderungen müssen Betroffene nicht zahlen. Und wer in der Vergangenheit gezahlt hat, kann Geld zurück­fordern. Auch strenge Kündigungs­regeln und auto­matische Vertrags­verlängerungen der Singlebörsen wurden in vielen Fällen vom zuständigen Amts­gericht Hamburg für rechts­widrig erklärt.