Fahrgastrechte Bahn: Entschädigung bei Verspätung, Streik, Zugausfall
Bahnfahrer, die ihr auf der Fahrkarte angegebenes Reiseziel um mindestens 60 Minuten verspätet erreichen, haben einen Anspruch auf einen Teil-Erstattung des Ticketpreises in Höhe von 25 Prozent. Ab einer Verspätung von 120 Minuten beträgt die Entschädigung 50 Prozent des Ticketpreises. Die Bahn muss auch zahlen, wenn ein Unwetter, ein Streik oder ein Unfall auf den Gleisen die Verspätung verursacht hat.