Fahrgastrechte Bahn: Entschädigung bei Verspätung, Streik, Zugausfall

Bahnfahrer, die ihr auf der Fahr­karte angegebenes Reiseziel um mindestens 60 Minuten verspätet erreichen, haben einen Anspruch auf einen Teil-Erstattung des Ticket­preises in Höhe von 25 Prozent. Ab einer Verspätung von 120 Minuten beträgt die Entschädigung 50 Prozent des Ticket­preises. Die Bahn muss auch zahlen, wenn ein Unwetter, ein Streik oder ein Unfall auf den Gleisen die Verspätung verursacht hat.