Sonderausgaben: Rentenzahlung, Spenden und Riester senken Steuerlast
Mit einem Potpourri aus Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuung, Unterhalt und Spenden lassen sich Steuern sparen. So machen Sie diese Posten geltend.
GELDSPAREN DURCH VERGLEICHEN
Mit einem Potpourri aus Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuung, Unterhalt und Spenden lassen sich Steuern sparen. So machen Sie diese Posten geltend.
Wer die Regeln für Spenden beachtet, kann sich einen Teil des Geldes über die Steuer zurückholen. Der Spenden-Steuer-Rechner der Stiftung Warentest zeigt, wie viel.
Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
Per Vermächtnis können Sie anderen Teile Ihres Vermögens zusprechen. Wir sagen, wozu das gut ist, wie Sie ein Vermächtnis anordnen und was für die Erbschaftsteuer gilt.
Neben Kindergeld und Steuervorteilen durch Kinderfreibeträge sparen Eltern mit Ausgaben für Betreuung und Schule. Alleinerziehende sichern sich den Entlastungsbetrag.
Wer Wohnungen oder Häuser vermietet, muss Mieteinnahmen daraus versteuern. Gleichzeitig können Vermieter fast alle Kosten ihrer Immobilie absetzen. Wir zeigen, was zählt.
Mit einem Tablet oder dem neuesten Smartphone Steuern sparen? Das geht, sofern die Geräte überwiegend beruflich genutzt werden. test.de sagt, welche Regeln gelten.
Von Arbeitsmitteln bis Homeoffice-Pauschale: Wer mehr als 1 230 Euro Werbungskosten pro Jahr hat, kann sich zu viel gezahlte Steuern mit der Steuererklärung zurückholen.
Gesetzliche Rente, Riester- und Rürup-Vertrag: Der Staat hilft bei der Altersvorsorge – vor allem mit Steuervorteilen. Ein Überblick, was für Vorsorgesparer drin ist.
Die Steuererklärung und viele andere Steuerangelegenheiten können Sie online mit Elster erledigen. Wir sagen, wie. Dabei helfen: Steuerratgeber der Stiftung Warentest.