Autoverkauf: Bei Probefahrt lieber mitfahren
Wer Kaufinteressenten sein Auto für eine Probefahrt überlässt, ist es los, wenn der Probefahrer das Fahrzeug nicht zurückbringt, sondern an eine dritte Person verkauft – sofern diese es in gutem Glauben erwirbt. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden.
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