Bußgeldkatalog: Verschärfungen unwirksam

Seit Ende April 2020 gilt eine neue Straßenverkehrs­ordnung (StVO). Darin wurden die Sanktionen für Verkehrs­sünder erheblich verschärft. Ein einmonatiges Fahrer­verbot ist zum Beispiel für Temposünder vorgesehen, die inner­orts 51 Stundenkilo­meter fahren, wo nur 30 erlaubt sind. Nun hat sich heraus­gestellt, dass wegen eines Form­fehlers beim Erlass der neuen Straßenverkehrs­ordnung der Bußgeldkatalog wenigs­tens teil­weise nichtig ist. test.de erklärt, was das für Auto­fahrer bedeutet.