Bußgeldkatalog: Verschärfungen unwirksam
Seit Ende April 2020 gilt eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO). Darin wurden die Sanktionen für Verkehrssünder erheblich verschärft. Ein einmonatiges Fahrerverbot ist zum Beispiel für Temposünder vorgesehen, die innerorts 51 Stundenkilometer fahren, wo nur 30 erlaubt sind. Nun hat sich herausgestellt, dass wegen eines Formfehlers beim Erlass der neuen Straßenverkehrsordnung der Bußgeldkatalog wenigstens teilweise nichtig ist. test.de erklärt, was das für Autofahrer bedeutet.