Autoverkauf: Bei Probefahrt lieber mitfahren

Wer Kauf­interes­senten sein Auto für eine Probefahrt über­lässt, ist es los, wenn der Probefahrer das Fahr­zeug nicht zurück­bringt, sondern an eine dritte Person verkauft – sofern diese es in gutem Glauben erwirbt. Das hat der Bundes­gerichts­hof in einem aktuellen Urteil entschieden.