Autofinanzierung: Kreditwiderruf bringt Chance auf Rückgabe

Noch viel mehr Kredit- und Leasing­verträge von Auto­banken als bisher vermutet sind fehler­haft. Das ist Folge eines Urteils des Europäischen Gerichts­hofs. Käufer, die ihren Wagen von 14. Juni 2010 an mit einem vom Händler vermittelten fehler­haften Kredit- oder Leasing­vertrag finanziert haben, dürfen auch Jahre später noch widerrufen. Sie können dann den Wagen zurück­geben und erhalten Anzahlung und Raten zurück. Oft müssen sie nicht mal für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter bezahlen. Neu: Die Land­gerichte München I und Düssel­dorf haben Fiat-Bank und Targo­bank zur Rück­abwick­lung von Krediten verurteilt.