Ärztlicher Eingriff: Ihr Anspruch auf eine zweite Meinung

Gesetzlich Kranken­versicherte können vor jeder OP eine zweite ärzt­liche Meinung einholen. Dafür kommt die Krankenkasse auf. Mitunter haben sie Anspruch auf das „strukturierte Zweitmeinungs­verfahren“.