Ärztlicher Eingriff: Ihr Anspruch auf eine zweite Meinung31. März 2021 Versicherung-Allgemein Gesetzlich Krankenversicherte können vor jeder OP eine zweite ärztliche Meinung einholen. Dafür kommt die Krankenkasse auf. Mitunter haben sie Anspruch auf das „strukturierte Zweitmeinungsverfahren“.Steuerprogramme im Test: Fünf digitale Helfer rechnen sehr gutDazn-Gebührenerhöhungen: Widerstand erscheint möglichRiester: Antworten auf Ihre Fragen zur Riester-RenteLebensmittelpreise im Check: Sparpotenzial bis zu 400 Prozent