Ärztlicher Eingriff: Ihr Anspruch auf eine zweite Meinung31. März 2021 Versicherung-Allgemein Gesetzlich Krankenversicherte können vor jeder OP eine zweite ärztliche Meinung einholen. Dafür kommt die Krankenkasse auf. Mitunter haben sie Anspruch auf das „strukturierte Zweitmeinungsverfahren“.Rudergeräte im Test: An die Riemen, fertig, losOlivenöl im Test: Preise runter, Qualität raufLebensmittel-Lieferservices im Test: Fix sein ist nicht allesTHG-Quote: Mit dem E-Auto Geld verdienen