Ärztlicher Eingriff: Ihr Anspruch auf eine zweite Meinung 31. März 2021 Versicherung-Allgemein Gesetzlich Krankenversicherte können vor jeder OP eine zweite ärztliche Meinung einholen. Dafür kommt die Krankenkasse auf. Mitunter haben sie Anspruch auf das „strukturierte Zweitmeinungsverfahren“.