Ärztlicher Eingriff: Ihr Anspruch auf eine zweite Meinung31. März 2021 Versicherung-Allgemein Gesetzlich Krankenversicherte können vor jeder OP eine zweite ärztliche Meinung einholen. Dafür kommt die Krankenkasse auf. Mitunter haben sie Anspruch auf das „strukturierte Zweitmeinungsverfahren“.Rente für pflegende Angehörige: Diese Rentenansprüche haben PflegendeHeißluftfritteusen im Test: Auch günstige Airfryer liefern knusprige PommesVerpackungsärger: Bio Chicken Nuggets von EdekaDrittes Entlastungspaket: Zuschüsse auch für Rentner und Studierende