Ärztlicher Eingriff: Ihr Anspruch auf eine zweite Meinung31. März 2021 Versicherung-Allgemein Gesetzlich Krankenversicherte können vor jeder OP eine zweite ärztliche Meinung einholen. Dafür kommt die Krankenkasse auf. Mitunter haben sie Anspruch auf das „strukturierte Zweitmeinungsverfahren“.Handwerker und Haushaltshilfen: 20 Prozent Rabatt vom FinanzamtBasiskonto: Girokonto für alle – immer noch zu teuerWäschetrockner im Test: Preis und Leistung in trockenen TüchernÜberschuldung: Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher – wie Sie am besten reagieren