Schönheitsreparaturen: Mieter müssen Schönheitsreparaturen oft nicht zahlen
In fast jedem Mietvertrag steht: Schönheitsreparaturen sind Sache der Mieter. Doch der Bundesgerichtshof urteilte ganz oft mieterfreundlich: Viele der Schönheitsreparaturen-Klauseln sind unwirksam. Die Folge: Der Vermieter muss selbst renovieren. Die Mieter dürfen ausziehen, ohne zu streichen. test.de sagt, welche Klauseln unwirksam sind, gibt Tipps und liefert Mustertexte. Weiteres Urteil des Bundesgerichtshofs: Wenn Mieter ohne besondere Vereinbarung in unrenovierte Wohnungen eingezogen sind, müssen Vermieter später nötige Renovierung zumindest teilweise zahlen.