Mietrecht: Gegenstände im Hausflur – was erlaubt ist
Stiefel auf der Fußmatte, Blumen im Treppenhaus, Fahrräder am Briefkasten, Kinderwagen oder Rollatoren vor dem Treppenabsatz: In der Hausgemeinschaft sorgt das oft für Streit. Viele Mietverträge untersagen es daher, Gegenstände im Treppenhaus abzustellen. Wird der Flur zur Abstellkammer, kann der Vermieter einschreiten. Alles verbieten darf er aber nicht. Hier lesen Sie, was erlaubt ist – und was Sie lieber bleiben lassen sollten.