Trunkenheit am Lenker: Hohe Grenze für E-Bikes
Die 0,5-Promille-Grenze im Straßenverkehr gilt fürs Autofahren, nicht fürs Radeln. Üblicherweise passiert Radfahrern nichts, wenn ihr Blutalkoholwert unter 1,6 Promille bleibt und sie beim Fahren keinerlei Auffälligkeiten zeigen. Gibt es die aber, kann schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige folgen. Ab 1,6 Promille steht die Fahreignung insgesamt infrage, auch für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge. Außerdem verlangen die Behörden dann meist eine medizinisch-psychologischen Untersuchung („Idiotentest“).