Netflix-Gebührenerhöhungen: Nur mit ausdrücklicher Zustimmung wirksam6. März 2022 Steuertipps Das Landgericht Berlin hat geurteilt: Netflix darf nicht einseitig die Preise erhöhen. Netflix bestreitet nun gegenüber test.de, ohne Zustimmung erhöht zu haben.Darum sollte jeder ein Nebengewerbe habenGerichtliches Mahnverfahren: Geldforderungen ganz leicht mit Mahnbescheid einfordernKinderfreibetrag und Kindergeld: So sparen Eltern SteuernSteamer im Test: Dampf auf Knopfdruck