5 Mythen zur Kfz Versicherung – Tipps und Tricks von MR. MONEYPENNY
Hallo, hier ist wieder Wolfgang, euer MR. MONEYPENNY. Mit den Themen rund um Versicherungen, Baufinanzierungund Geldanlage. Heute mit den fünf größtenIrrtümern zur Kfz Versicherung. Des Deutschenliebstes Kind ist das Auto. Jeder hat einAuto, oder hatte mal ein Auto, oder kenntjemanden der ein Auto hat. So dass bei diesemThema wirklich jeder mitsprechen kann. Anden Stammtischen wird regelmäßig darübergesprochen: Der Beitrag ist zu hoch, der müsstegünstiger sein, was kann man tun? Und dabeigibt es verschiedene Varianten, die angewendetwerden um den Beitrag ein wenig zu senken. An meinen letzten Video werdet ihr festgestellthaben: Ist der Beitrag der Vericherungen immerdas Ergenbiss der Leistungen. Ob eine Versicherunggut war zeigt sich immer erst im Schadensfall. Desshalb ist es ganz wichtig in den Anträgendie richtigen Angaben zumachen um im Schadensfall keinböses Erwachen zu haben. Heute möchte icheuch über die fünf größten Irrtümer zurKfz Versicherung aufklären. Irrtum Nummer1: Ab Zulassung des Wagens habe ich Versicherungsschutzin der Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko. Wennihr einen Wagen zulassen wollt bekommt ihrvon euerm Versicherungsvermittler oder derGesellschaft dirket eine sogenannte evb. Versicherungs-Bestätigungs-Karte. Mit dieser Nummer könnt ihr euer Auto beider Zulassungsstelle anmelden. Ab Zulassunghabt ihr Versicherungsschutz für die Haftpflichtversicherungdes Autos. Versicherungsschutz für die Vollkaskooder Teilkasko habt ihr erst wenn ihr diePolice in den Händen haltet und den Beitragbezahlt habt. Das heißt: Fahrt ihr vom Hofder Zulassungsstelle und seid in einen Verkehrsunfallverwickelt an dem ihr auchnoch selber Schuldhabt, habt ihr keine Vollkasko oder Teilkasko. Diesen besonderen Versicherungsschutz in derZeit von der Zulassung bis zur Prämienzahlungder kfz Versicherung, was locker zwei, dreiWochen dauern kann habt ihr nur Versicherungsschutzwenn ihr eine vorläufige Deckungsbestätigungvon der Gesellschaft für die Vollkasko oderTeilkasko in den Händen haltet. Desshalbachtet darauf, dass ihr ab Zulassung auch inder Vollkasko und Teilkasko Versicherungsschutzhabt. Irrtum Nummer 2: Es gilt die Schadensfreiheitsklasseaus der Police. Ein wesentlicher Faktor fürden Beitrag der Kfz Versicherung ist die SFKlasse oder auch Schadenfreiheitsklasse. Diezeigt an wieviele Jahre ihr bereits schadensfreiAuto fahrt. Wenn ihr in eurer Police alsoeine Schadenfreiheitsklasse sieben stehenhabt, heißt das, dass ihr sieben Jahre rechnerischschadensfrei gefahren seid. Wenn ihr jetzt die Gesellschaft wechselt, rechnet ihr natürlichden neuen Beitrag dort mit der SF sieben. Es kann aber sein, dass im Hintergrund durcheine Sondereinstufung oder einen Rabattrechnerin Wirklichkeit die Schadensfreiheitsklassezwei geführt wird. Wenn ihr also die Gesellschaftwechselt wird in diesem Fall nicht die SFsieben mitgegeben, nach der ihr den Beitragberechnet habt bei der neuen Gesellschaft,sondern nur die SF zwei. Der Beitrag in derneuen Gesellschaft kann erheblich teurer werden. Irrtum Nummer drei: Die Angaben der weichenMerkmale sind nicht so wichtig. Neben derSchadensfreiheitsklasse sind die weichen Merkmalewie „Wer fährt das Auto?“, „Wieviele Kilometerfahrt ihr im Jahr?“ und „Wo steht das Autonachts?“ massig prämienbeeinflussend. ImAntrag könnt ihr angeben was ihr wollt undrichtig Prämie spaaren. Spätistens im Schadensfallkommt es heraus wenn ihr eine falsche Angabegemacht habt. Dann werden diese Dinge natürlichüberprüft. Habt ihr nicht ordnungsgemäßeAngaben gemacht oder haltet ihr euch heutenichtmehr an die Angaben, die ihr vor Jahrenmal gemacht habt kann es zu erheblichen Problemenführen. Entweder seid ihr garnicht mehr versichertim Bereich Vollkasko oder Teilkasko oder imbesten Fall müsst ihr eine erhebliche Strafzahlungzahlen. Daher kontrolliert die weichen Merkmaledie ihr in euerm Versicherungsvertrag habt,damit es kein böses Erwachen im Schadensfallgibt. Billig kann manchmal ganzschön teuerwerden. Irrtum Nummer 4: Die Kfz Haftpflichtversicherungreguliert nur, wenn ich das möchte. Aus allenVersicherungssparten kennt ihr es, das selbstverständlichein Schaden nur reguliert wird, wenn ihr eswollt. In der Kfz Haftpflichtversicherunghat die Gesellschaft selber das Recht einenSchaden zu regulieren wenn sie der Meinungist, dass ihr an dem Unfall schuld seid. Solltees also mal zu einem Schadensfall kommen undihr bekommt Fragebögen eurer Gesellschaftsolltet ihr die unbedingt ausfüllen und rechtzeitigzurückschicken. Denn wenn ihr euch nicht meldetmuss die Gesellschaft nach Aktenlage entscheidenund sie hat ausschließlich die Informationendes Unfallgegners. Und die müssen nicht unbedingtstimmen. Sollte die Gesellschaft den Schadenregulieren – gegen euren Willen – werdet ihrtrotzdem entsprechend hochgestuft und seidmit eurem Vertrag Schadensbelastet. IrrtumNummer 5: Wenn ich mein Auto verkaufe, dannendet auch meine Versicherung. Es ist Samstag-Abendund ihr wollt euer Auto verkaufen und derKäufer bekommt von euch den Schlüssel unddie Fahrzeugpapiere und ihr entsprechend denKaufpreis. Er freut sich, setzt sich ins Autound fährt davon. Der Deal ist geschlossen. Sollte er jetzt einen Unfall bauen, fährter bis zur Ummeldung des Autos auf seinenNamen auf eurer Versicherung. Kommt es alsozum Schaden werdet ihr entsprechend hochgestuft. Die einzige Chance das zu vermeiden ist essofort bei Übergabe der Fahrzeugpapiere undder Schlüssel an den Käufer eine Erklärungin schriftlicher Form an die Gesellschaftund die Zulasuungsstelle zu senden. Denn abdiesem Moment geht die Versicherung auf denErwerber über und im Schadensfall werdetihr nicht hochgestuft. Dafür habe ich euchdieses Formular hinterlegt, nutzt es wennihr ein Auto verkaufen wollt oder wenn ihres kaufen wollt, dann gibt´s auch keine Probleme. Wenn euch diese Tipps gefallen haben,freue ich mich auf Daumen rauf, abonniert meinenKanal und teilt dieses Video auf Facebook. Bis zur nächsten Woche, euer MR. MONEYPENNY