5 Mythen zur Kfz Versicherung – Tipps und Tricks von MR. MONEYPENNY

Hallo, hier ist wieder Wolfgang, euer MR. MONEYPENNY.
Mit den Themen rund um Versicherungen, Baufinanzierungund Geldanlage. Heute mit den fünf größten
Irrtümern zur Kfz Versicherung. Des Deutschenliebstes Kind ist das Auto. Jeder hat ein
Auto, oder hatte mal ein Auto, oder kenntjemanden der ein Auto hat. So dass bei diesem
Thema wirklich jeder mitsprechen kann. Anden Stammtischen wird regelmäßig darüber
gesprochen: Der Beitrag ist zu hoch, der müsstegünstiger sein, was kann man tun? Und dabei
gibt es verschiedene Varianten, die angewendetwerden um den Beitrag ein wenig zu senken.
An meinen letzten Video werdet ihr festgestellthaben: Ist der Beitrag der Vericherungen immer
das Ergenbiss der Leistungen. Ob eine Versicherunggut war zeigt sich immer erst im Schadensfall.
Desshalb ist es ganz wichtig in den Anträgendie richtigen Angaben zumachen um im Schadensfall kein
böses Erwachen zu haben. Heute möchte icheuch über die fünf größten Irrtümer zur
Kfz Versicherung aufklären. Irrtum Nummer1: Ab Zulassung des Wagens habe ich Versicherungsschutz
in der Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko. Wennihr einen Wagen zulassen wollt bekommt ihr
von euerm Versicherungsvermittler oder derGesellschaft dirket eine sogenannte evb. Versicherungs-Bestätigungs-Karte.
Mit dieser Nummer könnt ihr euer Auto beider Zulassungsstelle anmelden. Ab Zulassung
habt ihr Versicherungsschutz für die Haftpflichtversicherungdes Autos. Versicherungsschutz für die Vollkasko
oder Teilkasko habt ihr erst wenn ihr diePolice in den Händen haltet und den Beitrag
bezahlt habt. Das heißt: Fahrt ihr vom Hofder Zulassungsstelle und seid in einen Verkehrsunfall
verwickelt an dem ihr auchnoch selber Schuldhabt, habt ihr keine Vollkasko oder Teilkasko.
Diesen besonderen Versicherungsschutz in derZeit von der Zulassung bis zur Prämienzahlung
der kfz Versicherung, was locker zwei, dreiWochen dauern kann habt ihr nur Versicherungsschutz
wenn ihr eine vorläufige Deckungsbestätigungvon der Gesellschaft für die Vollkasko oder
Teilkasko in den Händen haltet. Desshalbachtet darauf, dass ihr ab Zulassung auch in
der Vollkasko und Teilkasko Versicherungsschutzhabt. Irrtum Nummer 2: Es gilt die Schadensfreiheitsklasse
aus der Police. Ein wesentlicher Faktor fürden Beitrag der Kfz Versicherung ist die SF
Klasse oder auch Schadenfreiheitsklasse. Diezeigt an wieviele Jahre ihr bereits schadensfrei
Auto fahrt. Wenn ihr in eurer Police alsoeine Schadenfreiheitsklasse sieben stehen
habt, heißt das, dass ihr sieben Jahre rechnerischschadensfrei gefahren seid. Wenn ihr jetzt
die Gesellschaft wechselt, rechnet ihr natürlichden neuen Beitrag dort mit der SF sieben.
Es kann aber sein, dass im Hintergrund durcheine Sondereinstufung oder einen Rabattrechner
in Wirklichkeit die Schadensfreiheitsklassezwei geführt wird. Wenn ihr also die Gesellschaft
wechselt wird in diesem Fall nicht die SFsieben mitgegeben, nach der ihr den Beitrag
berechnet habt bei der neuen Gesellschaft,sondern nur die SF zwei. Der Beitrag in der
neuen Gesellschaft kann erheblich teurer werden. Irrtum Nummer drei: Die Angaben der weichen
Merkmale sind nicht so wichtig. Neben derSchadensfreiheitsklasse sind die weichen Merkmale
wie „Wer fährt das Auto?“, „Wieviele Kilometerfahrt ihr im Jahr?“ und „Wo steht das Auto
nachts?“ massig prämienbeeinflussend. ImAntrag könnt ihr angeben was ihr wollt und
richtig Prämie spaaren. Spätistens im Schadensfallkommt es heraus wenn ihr eine falsche Angabe
gemacht habt. Dann werden diese Dinge natürlichüberprüft. Habt ihr nicht ordnungsgemäße
Angaben gemacht oder haltet ihr euch heutenichtmehr an die Angaben, die ihr vor Jahren
mal gemacht habt kann es zu erheblichen Problemenführen. Entweder seid ihr garnicht mehr versichert
im Bereich Vollkasko oder Teilkasko oder imbesten Fall müsst ihr eine erhebliche Strafzahlung
zahlen. Daher kontrolliert die weichen Merkmaledie ihr in euerm Versicherungsvertrag habt,
damit es kein böses Erwachen im Schadensfallgibt. Billig kann manchmal ganzschön teuer
werden. Irrtum Nummer 4: Die Kfz Haftpflichtversicherungreguliert nur, wenn ich das möchte. Aus allen
Versicherungssparten kennt ihr es, das selbstverständlichein Schaden nur reguliert wird, wenn ihr es
wollt. In der Kfz Haftpflichtversicherunghat die Gesellschaft selber das Recht einen
Schaden zu regulieren wenn sie der Meinungist, dass ihr an dem Unfall schuld seid. Sollte
es also mal zu einem Schadensfall kommen undihr bekommt Fragebögen eurer Gesellschaft
solltet ihr die unbedingt ausfüllen und rechtzeitigzurückschicken. Denn wenn ihr euch nicht meldet
muss die Gesellschaft nach Aktenlage entscheidenund sie hat ausschließlich die Informationen
des Unfallgegners. Und die müssen nicht unbedingtstimmen. Sollte die Gesellschaft den Schaden
regulieren – gegen euren Willen – werdet ihrtrotzdem entsprechend hochgestuft und seid
mit eurem Vertrag Schadensbelastet. IrrtumNummer 5: Wenn ich mein Auto verkaufe, dann
endet auch meine Versicherung. Es ist Samstag-Abendund ihr wollt euer Auto verkaufen und der
Käufer bekommt von euch den Schlüssel unddie Fahrzeugpapiere und ihr entsprechend den
Kaufpreis. Er freut sich, setzt sich ins Autound fährt davon. Der Deal ist geschlossen.
Sollte er jetzt einen Unfall bauen, fährter bis zur Ummeldung des Autos auf seinen
Namen auf eurer Versicherung. Kommt es alsozum Schaden werdet ihr entsprechend hochgestuft.
Die einzige Chance das zu vermeiden ist essofort bei Übergabe der Fahrzeugpapiere und
der Schlüssel an den Käufer eine Erklärungin schriftlicher Form an die Gesellschaft
und die Zulasuungsstelle zu senden. Denn abdiesem Moment geht die Versicherung auf den
Erwerber über und im Schadensfall werdetihr nicht hochgestuft. Dafür habe ich euch
dieses Formular hinterlegt, nutzt es wennihr ein Auto verkaufen wollt oder wenn ihr
es kaufen wollt, dann gibt´s auch keine Probleme. Wenn euch diese Tipps gefallen haben,
freue ich mich auf Daumen rauf, abonniert meinenKanal und teilt dieses Video auf Facebook.
Bis zur nächsten Woche, euer MR. MONEYPENNY