▶ Das sind die Steuervorteile mit Kindern
Ein Kind kostet eine Menge Geld. Ein wenig davon könnt ihr euch über eure Steuererklärung zurückholen. Welche weiteren finanziellen Vorteile ihr mit Kindern haben könnt, erkläre icheuch in diesem Video. Das KindergeldViele Vorteile im Steuerrecht hängendavon ab, ob ihr einen Anspruch auf Kindergeld für euer Kind habt. Beantragtdaher unbedingt spätestens 6 Monate nach der Geburt das Kindergeld für euerKind, denn es wird nur 6 Monate rückwirkend gezahlt.
Den Antrag stellt ihr dafür bei der Familienkasse. Und so viel Kindergeldgibt es: aktuell für das 1. und das 2. Kind 194 EuroFür das 3 Kind schon 200 Euro und ab dem 4. Kind gibt es 225 Euro. Ab Juli 2019 erhöht sich das sogar noch auf 204 Euro für das 1. und das 2. Kind. Das 3. Kind bekommt dann 210 Euro und ab dem 4. Kind gibt es schon 235 Euro.
Der Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Teilen. Nämlich zum einen aus dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes in Höhe von 2. 394 Euround zum anderen aus dem
Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs-und Ausbildungsbedarf in Höhe von 1. 320 Euro. Das sind die Beträge für eineEinzelveranlagung, das sind Jahresbeträge und wenn ihr zusammen zurEinkommensteuer veranlagt werden, als
Ehepaar, dann verdoppeln sich dieseBeträge sogar noch einmal.
Der Unterschied zum Kindergeld ist, dassdieses monatlich an euch ausgezahlt wird
und der Kinderfreibetrag wird erst inder Steuerveranlagung ggf.
berücksichtigt. Achtet also unbedingtdarauf, die Anlage Kind auszufüllen,
das Finanzamt macht dann die sogenannte“Günstigerprüfung“, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für euch günstiger ist. Vorteile durch Kinder bei der GehaltsabrechnungDie Anzahl der Kinder
spielt z. B. eine Rolle bei derLohnabrechnung. Die Anzahl der
Kinderfreibeträge bei den elektronischenLohnsteuerabzugsmerkmalen, auch kurz
ELStAM genannt, wirkt sich bei denSteuerklassen I, II, III und IV auf den
Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer aus und diese fallen dann geringer aus. Auch der Zuschlag fürKinderlose für die Pflegeversicherung
entfällt bei euch, weil ihr ja nun einKind oder mehrere Kinder habt. Euer Arbeitgeber kann euch außerdem steuer- und sozialversicherungsfrei
die Kindergartengebühr oder die Kosten einerTagesmutter für nicht schulpflichtige
Kinder, das ist hier ganz wichtig, NICHTschulpflichtige Kinder erstatten oder
einen Zuschuss dazu leisten. Allerdings muss er euch diesen
Zuschuss oder diese Kostenübernahmezusätzlich zum ohnehin geschuldeten
Gehalt zahlen, der Vorteil dabei ist, dassihr diese Aufwendungen nicht zusätzlich
aus eurem versteuerten Entgelt leisten müsst,sondern ihr habt diese quasi brutto
für netto. Ihr solltet die Aufwendungen für den
Kindergarten oder die Tagesmutter demArbeitgeber nachweisen können, Stichwort Rechnungen oder Quittungen, und achtetunbedingt darauf diese Beträge NICHT in
bar zu begleichen,denn ansonsten kann euer Arbeitgeber
euch diese Beträge nicht steuer- undsozialversicherungsfrei erstatten.
Sprecht einmal euren Arbeitgeber darauf an,denn es ist auch für ihn eine gute
Möglichkeit für eine Gehaltserhöhung, dieebenfalls Vorteile für ihn hat. Die BetreuungskostenWenn euer Arbeitgeber z. B. die
Aufwendungen für ein nichtschulpflichtiges Kind übernehmen möchte oder euer Kind eben schulpflichtiggeworden ist, dann könnt ihr bis zur
Vollendung des 14. Lebensjahreszwei Drittel der Betreuungskosten in eurerSteuererklärung als Sonderausgaben
geltend machen, maximal gilt das für 4. 000 Euro. Nach dem 14. Geburtstag können Betreuungskosten leider nicht mehrsteuerlich berücksichtigt werden es sei denn,es ist bis zum 25. Lebensjahr eine Behinderung bei euremKind eingetreten und es kann sich nicht
mehr selbst unterhalten oder versorgen. Das SchulgeldWenn ihr euer Kind, für
welches ihr Anspruch aufKinderfreibetrag oder Kindergeld habt,
auf eine Privatschule gebt, dann fallendafür Gebühren an.
Von diesen Gebühren könnt ihr 30%als Sonderausgaben in der
Steuererklärung geltend machen, maximalallerdings 5. 000 Euro. Entscheidend für
die Abzugsfähigkeit ist, dass auf dieserSchule auch ein anerkannter Abschluss
erworben werden kann, wie z. B. Abitur, Fachhochschulreife oder ein
Hauptschulabschluss. Ausgenommen vondiesen abziehbaren Aufwendungen sind
Kosten für Verpflegung, Beherbergung,Schulbekleidung und Fahrten zur Schule.
Zahlungen an Musikschulen,Nachhilfeinstitute, Vorschulen oder
Feriensprachkurse fallen nicht unterdiese Regelung und auch Privatschulen
außerhalb der EU können nichtberücksichtigt werden, es sei denn es
handelt sich um eine deutsche Schule. Krankenversicherungsbeiträge der KinderSo lange ihr Anspruch auf Kindergeldoder Kinderfreibetrag habt, könnt ihr
auch die Beiträge zurKrankenversicherung eurer Kinder als
Sonderausgaben abziehen. Dies gilt allerdings nur, wenn ihr diese
auch bezahlt habt, wenn ihr also auchselbst wirtschaftlich belastet wart.
Die übernommenen Beiträge tragt ihr fürdie Berücksichtigung einfach in die
Anlage Kind ein. Der Entlastungsbetrag für
AlleinerziehendeAls Alleinerziehende gibt es im Rahmen der Einkommensteuererklärung den sogenanntenEntlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Das sind derzeit 1. 908 Euro und für jedesweitere Kind erhöht sich dieser Betrag
um 240 Euro. Der betrag wird direkt vonder Summe der Einkünfte abgezogen und
reduziert somit eure Steuerlast. Die Riester-KinderzulageWenn ihr eine Riesterrente abgeschlossen habt,dann profitiert ihr bereits von der Grundzulage in Höhe vonderzeit 175 Euro. Solange ihr einen
Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag habt, bekommt ihr
außerdem die Riester Kinderzulage. Je Kindsind das 300 Euro und diese 300
Euro verringern euren einzuzahlendenEigenanteil. Wir machen einmal ein
Beispiel und zwar, das Vorjahresbruttoist hier immer entscheidend und in
diesem Fall wählen wir einVorjahresbrutto von 25. 000 Euro. Es gibt
immer einen Mindesteinzahlungbetrag und dassind immer 4% der
Beitragsbemessungsgrenze des Vorjahres. Das sind die 25. 000 Euro x 4% = 1. 000 Euro.
Wenn wir jetzt schauenohne Kinder habt ihr
nur die Grundzulage und euerMindesteigenanteil liegt bei 825 Euro.
Habt ihr 1 Kind, bleibt es bei demMindesteinzahlungsbetrag von 1. 000 Euro, aber hier sind schon einmal die 175 Euro plusdie 300 Euro und das bedeutet euer Mindesteigenanteil verringert sich auf 525 Euro. Bei 2 Kindern beträgt die Zulage dann
schon 775 euro und der Mindest-eigenanteil sinkt auf 225 euro. Die
geleisteten Beiträge tragt ihr einfach inder sogenannten Anlage AV ein und das
Finanzamt prüft dann, ob die Beiträgeplus Zulagen als Sonderausgaben
abzuziehen sind oder eben ob eineSteuererstattung günstiger ist für euch.
Das passiert ganz automatisch, dafürfüllt ihr einfach nur die Anlage AV aus.
Ihr solltet darauf achten eurenEigenanteil immer aktuell zu halten und
entsprechend anpassen zu lassen, wennsich etwas an eurem Gehalt verändert
oder eben z. B. der Anspruch aufKinderfreibetrag oder Kindergeld
entsteht oder wegfällt und in der Folgeeben die Riester-Kinderzulage. Nur so
könnt ihr dann die Förderung durch denStaat und die Steuervorteile wirklich
gut ausnutzen. Vorteile mit volljährigen Kindernbis zur Volljährigkeit besteht
der Anspruch auf Kindergeld ohnebesondere Voraussetzungen.
Danach gibt es für euch weiterhinKindergeld, wenn euer Kind z. B.
eine Berufsausbildung beginnt, längstensjedoch bis zum 25. Geburtstag. Betrachten wir einmal die Kinder
zwischen 18 und 25Sofern ihr also noch Anspruch auf
Kindergeld beziehungsweiseKinderfreibetrag habt für euer Kind, dann
ist es auch möglich, dass ihr densogenannten Ausbildungsfreibetrag
erhaltet und den gibt es, wenn euer Kindnicht mehr bei euch wohnt es sich aber
in Ausbildung befindet und ihr esweiterhin finanziell unterstützt. Wenn
die Voraussetzungen im gesamten Jahrvorliegen, dann gibt es einen Betrag, also
den Ausbildungsfreibetrag in Höhe von924 Euro. Liegen die Voraussetzungen der Ausbildung und des auswärtigenuntergebracht seins nicht für jeden Monat vor, kürzt sichdieser Betrag um jeweils 1/12
für die Monate, wo eben diese Bedingungennicht erfüllt sind. Kinder über 25wenn euer Kind nach dem 25. Geburtstagweiterhin für einen Beruf ausgebildet
wird oder noch studiert, dann könnt ihrkeinen Kinderfreibetrag oder Kindergeld
mehr erhalten. Stattdessen könnt ihr aber die
Aufwendungen für Unterhalt geltendmachen, wenn ihr euer Kind weiterhin
finanziell unterstützt. Der Höchstbetrag ist der im jeweiligen
Jahr anzuwendende Grundfreibetrag undderzeit sind das 9. 168 euro pro Jahr.
Verdient euer Kind nebenher mehr als624 Euro, dann wird der Betrag gekürzt um ebendiese Summe und gegen den
Unterhaltsbetrag gegengerechnet. Liegteuer aufwand pro Jahr unter diesen 9. 168
Euro, sprich die Unterstützungszone istkleiner als dieser Betrag, dann wird
natürlich nur der tatsächliche Aufwandberücksichtigt. Weiterhin müsst ihr
unbedingt beachten, dass der Unterhaltden ihr eurem Kind leistet, in einem
vernünftigen Verhältnis zu eurem eigenenEinkommen steht, denn sonst müsste das
Finanzamt auch hier eine Kürzung vornehmen. Den Link zum passenden Artikel auf unserer Webseite elterngeld. dehaben wir euch unten in der Infobox bereitgestellt,da könnt ihr nochmal alle
Steuervorteile mit Kindern nachlesen. Wenn euch das Video gefallen hat, würde
ich mich freuen, wenn ihr mir einenDaumen nach oben gebt und auch unseren Kanal abonniert. Ich bedanke mich bei euch fürs Zuschauenund sage bis bald,
alles Gute, eure Yvonne von elterngeld. de