Urteil zum Solidaritätszuschlag: Der Soli ist verfassungsgemäß – vorerst

Seit 2021 zahlen den Solidaritäts­zuschlag nur noch Gutverdiener. Das ist verfassungs­gemäß. Doch das Bundes­verfassungs­gericht gibt dem Gesetz­geber eine Aufgabe mit.