Riester: Schwammige Angaben zu Kosten nicht hinnehmen
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät Riester-Sparern, sich gegen unzulässige Kosten zu wehren. Es geht um Vertragsklauseln mit unbestimmten Angaben zur Höhe anfallender Kosten bei Beginn der Rentenphase. Solche Klauseln sind in den meisten von Sparkassen vertriebenen Vorsorge-Plus-Verträgen enthalten. Die Verbraucherzentrale hat bereits mehrere Klagen gegen Sparkassen eingereicht und vor zwei Gerichten recht bekommen.