Photovoltaikanlage: Frist für Neuregistrierung läuft ab

Betreiber einer Photovoltaikanlage oder eines Batteriespeichers müssen ihre Anlage in ein Marktstammdatenregister eintragen. Das gilt auch für Anlagen, die bereits seit vielen Jahren laufen und beim Netz­betreiber und der Bundes­netz­agentur gemeldet sind. Für Neuanlagen ersetzt das neue Register das bisherige Meldeportal der Bundes­netz­agentur. Sie müssen inner­halb eines Monats nach Inbetrieb­nahme registriert werden. Betreiber bestehender Anlagen haben Zeit bis 31. Januar 2021. Wer seine Anlage nicht frist­gerecht einträgt, verliert den Anspruch auf Einspeise­vergütung.