Photovoltaikanlage: Frist für Neuregistrierung läuft ab
Betreiber einer Photovoltaikanlage oder eines Batteriespeichers müssen ihre Anlage in ein Marktstammdatenregister eintragen. Das gilt auch für Anlagen, die bereits seit vielen Jahren laufen und beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur gemeldet sind. Für Neuanlagen ersetzt das neue Register das bisherige Meldeportal der Bundesnetzagentur. Sie müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden. Betreiber bestehender Anlagen haben Zeit bis 31. Januar 2021. Wer seine Anlage nicht fristgerecht einträgt, verliert den Anspruch auf Einspeisevergütung.