Musterfeststellungsklage: Klagen im Namen der Verbraucher – alle Infos

Früher mussten Verbraucher stets für sich klagen. Heute können sie sich an Muster­fest­stellungs­klagen beteiligen – ohne Risiko. Gewinnen Verbraucher­schutz­verbände die Klagen, kommen registrierte Verfahrens­teilnehmer zu ihrem Recht. So können Sparkassen-Kunden mit Prämienspar­verträgen eine womöglich vierstel­lige Zins-Nach­zahlung durch­setzen. Neu: Jetzt können auch Prämiensparer der Stadt­sparkasse München ihr Recht auf einen Zins­nach­schlag anmelden. test.de sagt, wie Muster­fest­stellungs­klagen funk­tionieren und wie Verbraucher profitieren können.