Mietendeckel in Berlin: Verbot für Mieterhöhungen
Trotz Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht: Das Berliner Mietendeckel-Gesetz gilt – noch jedenfalls. Einen Eilantrag hat das Gericht zurückgewiesen. Vermieter müssen die Regelungen weiter beachten. Viele von ihnen schreiben so genannte „Schattenmieten“ in Verträge und hoffen auf Nachzahlungen für den Fall, dass der Mietendeckel gekippt wird. Die Mietrechtsexperten der Stiftung Warentest ordnen das Thema ein, liefern passende Mustertexte und geben Mietern und Vermietern in Berlin Tipps für den Umgang mit der Situation.