Eigenbedarf: Was Vermieter dürfen, wie Mieter sich wehren können

Wenn der Vermieter die Wohnung selbst braucht, müssen Mieter weichen. Nur in besonderen Härtefällen dürfen sie bleiben. Eine lange Mietdauer von mehreren Jahr­zehnten oder ein hohes Alter von 80 Jahren stellen allein noch keine Härte dar, hat der Bundes­gerichts­hof entschieden. Die Miet­rechts­experten der Stiftung Warentest sagen, welche Rechte und Pflichten Vermieter und Mieter haben und ob Kündigungs­ausschlüsse im Miet­vertrag Mietern tatsäch­lich helfen.