Riester: Schwammige Angaben zu Kosten nicht hinnehmen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württem­berg rät Riester-Sparern, sich gegen unzu­lässige Kosten zu wehren. Es geht um Vertrags­klauseln mit unbe­stimmten Angaben zur Höhe anfallender Kosten bei Beginn der Renten­phase. Solche Klauseln sind in den meisten von Sparkassen vertriebenen Vorsorge-Plus-Verträgen enthalten. Die Verbraucherzentrale hat bereits mehrere Klagen gegen Sparkassen einge­reicht und vor zwei Gerichten recht bekommen.