Mietendeckel in Berlin: Verbot für Mieterhöhungen

Trotz Klagen vor dem Bundes­verfassungs­gericht: Das Berliner Mieten­deckel-Gesetz gilt – noch jedenfalls. Einen Eilantrag hat das Gericht zurück­gewiesen. Vermieter müssen die Rege­lungen weiter beachten. Viele von ihnen schreiben so genannte „Schattenmieten“ in Verträge und hoffen auf Nach­zahlungen für den Fall, dass der Mieten­deckel gekippt wird. Die Miet­rechts­experten der Stiftung Warentest ordnen das Thema ein, liefern passende Muster­texte und geben Mietern und Vermietern in Berlin Tipps für den Umgang mit der Situation.